Kinderschutz in Berlin

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Der Kinderschutz in Berlin soll gestärkt werden, darin sind sich SPD, Linke und CDU ausnahmsweise einmal einig. Dazu sind eine Änderung der Berliner Verfassung und die Bereitstellung weiterer Gelder im neuen Haushalt vorgesehen.

 

Vergangene Woche wurde über eine Änderung der Landesverfassung abgestimmt, die künftig unter Artikel 13, Absatz 1 folgenden Wortlaut enthalten soll: "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."

Heute nun wird im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses der neue Haushaltsplan für 2010/2011 besprochen. Streit ist zwar programmiert, bei Fragen des Kinderschutzes hofft die Regierungskoalition aber auf weniger Querelen, denn dieses Thema ist auch eine Priorität der CDU. Die rot-rote Koalition hat im Haushalt zusätzliche Mittel für Sozialpädagogen und Kinderschwestern in den Bezirken vorgesehen, die Verdachtsfällen von Vernachlässigung stärker nachgehen sollen. Doch der Entwurf stellt nicht alle zufrieden, denn noch 2007 hatte der Senat die Gelder für Jugendhilfe um 1,3 Prozent gekürzt. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte Mitte September zudem, dass Sozialarbeiter im Kinderschutz in Berlin durchschnittlich rund 70 Fälle bearbeiten müssten, obwohl von Experten höchstens 30 bis 35 Fälle empfohlen würden. Die Gewerkschaft konstatierte „hier ein Berliner S-Bahn-Syndrom, bei dem solange alles auf Verschleiß gefahren wird, bis die Karambolage oder der Absturz droht“.

 
Wednesday, den 02.December 2009

 
 

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