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Feuerwerksverkauf hat begonnen
Tausende warten schon auf diesen Termin: An diesem Dienstag beginnt in zahlreichen Berliner Geschäften der Verkauf von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht, und damit steigt auch die Verletzungsgefahr durch fahrlässige Handhabung.
Sowohl die Händler als auch die Käufer müssten dabei einige Sicherheitsmaßnahmen bei der Lagerung und dem Verkauf der Böller beachten, teilte die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) mit. So sei der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Dazu zählen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer oder sogenannte Bengalartikel. Auch dürfen sie nur an Erwachsene abgegeben werden. Wichtig sei auch die Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Erst am Samstag hatte die Polizei vor dem Umgang mit verbotenen Feuerwerkskörpern gewarnt. So sei in diesem Jahr verstärkt sogenannte Vogelschreckmunition in Umlauf gebracht worden. Das Verwenden dieser Munition sei strafbar und ein Verstoß gegen des Waffengesetz, hieß es.
Regelmäßig verletzten sich Menschen durch Feuerwerkskörper, auch vor dem Jahreswechsel. Bereits vorgestern war ein 15-Jähriger in Berlin-Hellersdorf durch einen explodierenden Feuerwerkskörper schwer verletzt worden. Er hatte in der Zossener Straße einen nur halb abgebrannten Böller erneut in Brand gesetzt, wie die Polizei am Montag mitteilte. Dabei explodierte der Feuerwerkskörper noch in der Hand des Jugendlichen. Der 15-Jährige erlitt dadurch schwere Brandverletzungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.








