Berlin hat Recht auf Reichsvermögen

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Berlin hat einem Urteil zufolge Ansprüche auf das sogenannte Reichsvermögen und hat dies fristgerecht geltend gemacht.

 

Das teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Donnerstag mit und verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts. In der Auseinandersetzung um die Rückgabe des Vermögens durch den Bund habe Berlin «einen wichtigen Erfolg» errungen.

Dabei gehe es um Immobilien, die das Deutsche Reich im 19. Jahrhundert beziehungsweise in der Zeit des Nationalsozialismus von Berlin beansprucht hat, ohne dafür zu zahlen. Berlin fordere zwei Grundstücke: in der Kreuzberger Friesenstraße und in der Lehrter Straße im Tiergarten. Diese seien zur Rückgabe-Klage aus den zahlreichen Liegenschaften exemplarisch herausgesucht worden.

 
Friday, den 18.June 2010

 
 

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