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Jugendrichterin beging Selbstmord
In Berlin herrscht Bestürzung. Die prominente Jugendrichterin Kirsten Heisig hat sich selbst getötet.
Die Leiche der 48-Jährigen wurde am Samstag gegen 13.45 Uhr nach mehrtägiger Suche in einem Waldstück im Norden der Hauptstadt entdeckt. Der Suizid sei durch die Obduktion erwiesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Sonntag. Die Juristin ging im Kampf gegen Jugendkriminalität neue Wege. Sie hatte das sogenannte Neuköllner Modell initiiert, das schnelle Strafen für kriminelle Jugendliche vorsieht. Damit hat sie sich bundesweit einen Namen gemacht.
Der Tod der couragierten Frau wirft Fragen auf. Die Gründe liegen im Dunkeln. Wurde die Juristin Opfer ihres eigenen Erfolgs, war der Druck zu groß oder war die Mutter zweier Töchter einsam?
Nach einer Vermisstenmeldung hatten seit Mittwoch täglich rund 60 Polizisten bei brütender Hitze mit Suchhunden und Stöcken den Tegeler Forst durchkämmt. Dort wurde gesucht, weil das verlassene Auto der Richterin an einem Straßenrand im Ortsteil Heiligensee stand. Die erste Suche in der Nähe des Wagens, in dem persönliche Dinge wie ihr Ausweis, aber kein Abschiedsbrief lagen, war in der Nacht zum Donnerstag gegen 03.00 Uhr abgebrochen worden. Die Wärmebildkamera eines Hubschraubers lieferte wegen der hohen Temperaturen keine brauchbaren Bilder.
Doch in dem Areal wurde die tote Richterin nun gefunden. In Justizkreisen hieß es, die gebürtige Rheinländerin habe sich an einem Baum erhängt. Möglich scheint, dass die Leiche bei der ersten nächtlichen Suche mit auf den Boden gerichteten Lampen übersehen wurde. Am Montag war die sportliche und superschlanke Frau, die als pflichtbewusst und zuverlässig galt, zuletzt gesehen worden. An dem Tag habe sie auch letzte Korrekturen für ihr Buch «Das Ende der Geduld» übermittelt, sagte eine Sprecherin des Verlages Herder. Der Erfahrungsbericht sollte im September erscheinen.
Heisig war als Richterin am Amtsgericht Tiergarten für den Problembezirk Neukölln mit einem hohen Ausländeranteil zuständig.








