Verfahren abgelehnt

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Das Landgericht Berlin hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Finanzvorstand der BSR, Lothar Kramm wegen Bestechlichkeit und Verrats von Dienstgeheimnissen abgelehnt.

 

Es wies damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft Kramm, vor Betriebsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Restmüllverbrennungsanlage Ruhleben weitergegeben zu haben.


 
Wednesday, den 28.July 2010

 
 

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