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Todesumstände von Heisig nicht unter Verschluss
Die Todesumstände der prominenten Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig sollen nach einem Gerichtsurteil nicht unter Verschluss bleiben.
Die Presse habe einen Anspruch auf Auskunft, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag mit. Heisig sei bundesweit bekannt gewesen. Daher bestehe ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über ihren - für die Öffentlichkeit - unerwarteten Tod. Zumal die Frage im Raum stehe, ob es zwischen dem Tod von Heisig und ihrer Arbeit als Richterin einen Zusammenhang gebe. Ein Journalist hatte geklagt.
Heisig hatte sich mit ihrem Einsatz gegen Jugendkriminalität einen Namen gemacht. Im Juli wurde die 48-Jährige nach tagelanger Suche tot in einem Wald am Stadtrand von Berlin gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass sich die engagierte Juristin das Leben genommen habe, ein Fremdverschulden war ausgeschlossen worden.









