Datenweitergabe verweigern

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Am 13. Februar sind die Berliner zum Volksentscheid über die Offenlegung der Wasserverträge aufgerufen. Wer als stimmberechtigter Bürger nicht möchte, dass seine Daten von den Meldebehörden weitergegeben werden, kann bis zum 3. Januar dagegen Widerspruch einlegen.

 

Darauf wies die Innenverwaltung am Freitag hin. Die Daten dürfen weitergegeben werden, damit die Initiatoren über ihr Anliegen aufklären und dafür werben können. Dabei geht es nur um die Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Der Widerspruch sollte schriftlich an ein Bürgeramt oder das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gerichtet werden.

 
Friday, den 03.December 2010

 
 

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