Schulhelfer vom Bezirksamt

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Ist die Kasse des Senats für Schulhelfer leer, muss notfalls das bezirkliche Jugendamt einspringen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

 

Schulhelfer unterstützen behinderte Schüler beim Schulweg, beim Toilettengang und beim Essen. Seit langem wird kritisiert, dass die im Haushalt vorgesehenen acht Millionen Euro den Bedarf nicht decken.

Das Gericht gab einer Drittklässlerin Recht, die an Autismus leidet. Die Verwaltung erkannte den Förderbedarf an, lehnte Schulhelferstunden aber ab, weil das Geld ausgeschöpft sei. Das Jugendamt wollte nicht aushelfen.

Gegen das Urteil ist Beschwerde zulässig.

 
Tuesday, den 14.December 2010

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