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Härteres Durchgreifen beim Jugendschutz
Kategorie: Berlin, Nachrichten, Vermischtes, Recht, tvberlinnachrichten
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz müssen Gewerbetreibende vom 1. Februar an mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die Senatsverwaltung für Bildung hat jetzt einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht, hieß es am Freitag in einer Mitteilung. Wer Kindern Alkohol verkauft, muss demnächst 1500 Euro statt bisher 400 Euro zahlen. Beim Verkauf an Jugendliche werden 750 Euro - statt bisher 300 Euro - fällig.
Der Verkauf von Zigaretten an Kinder kann demnach jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden - statt bisher 300 Euro. Das höchste zu verhängende Bußgeld sind 2500 Euro für Veranstalter oder Gewerbetreibende, die einem Kind den Aufenthalt in einem Nachtclub gestatten.
Für Kontrollen sind in Berlin seit 2008 die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Wegen der Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige wurden im vergangenen Jahr 194 Bußgelder verhängt. In diesem Jahr waren es bereits 111. Die Erhöhung der Bußgelder ist laut Verwaltung die erste seit 2003. Der Bußgeldkatalog soll im Internet veröffentlicht werden.
Friday, den 14.January 2011









