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Modernisierungskosten können umgelegt werden
Kategorie: Berlin, Nachrichten, Wirtschaft, Immobilien, Recht, tvberlinnachrichten
Vermieter können Modernisierungskosten auch dann auf die Mieter umlegen, wenn sie die Baumaßnahmen vorher nicht angekündigt hatten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Das Gesetz sieht zwar eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen vor. Diese Pflicht solle es jedoch dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Bauarbeiten einzustellen und gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen, so der BGH. Es sei hingegen nicht Zweck der Vorschrift, das Recht zur Mieterhöhung einzuschränken.
Wednesday, den 02.March 2011









