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Revision gegen Voigt-Freispruch
Kategorie: Berlin, Nachrichten, Recht, tvberlinnachrichten
Der Freispruch für den Vorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, wird vom Berliner Kammergericht überprüft. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, erklärte Justizsprecher Martin Steltner. Das Berliner Landgericht hatte in einem WM-Planer zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 weder eine Volksverhetzung noch eine Beleidigung des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela gesehen. Der NPD-Flyer sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine fremdenfeindliche Gesinnung reiche nicht zur Verurteilung, hieß es zur Begründung des Freispruchs in der Berufungsverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte wie schon in erster Instanz Bewährungsstrafen für Voigt und zwei mitangeklagte NPD-Spitzenfunktionäre beantragt. In dem beanstandeten Flyer werde eindeutig Rassismus geschürt, hatte der Ankläger argumentiert. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten schloss sich in seinem Urteil vom April 2009 dieser Auffassung an.
Der WM-Flyer zeigt einen verfremdet dargestellten Fußballer mit Owomoyelas Rückennummer. Im Text hieß es «Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!». Owomoyela und der Deutsche Fußballbund hatten Anzeige erstattet. Der 31-jährige Fußballprofi des Bundesligavereins Borussia Dortmund sagte als Zeuge vor dem Landgericht: «Ich war bestürzt und entsetzt»
Thursday, den 10.March 2011









