Fußfessel für Schwerverbrecher

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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung dringt Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) auf ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer. «Wir sollten uns darüber verständigen, welche Forderungen wir gegenüber dem Bund erheben», erklärte die SPD-Politikerin am Donnerstag mit Blick auf die Justizministerkonferenz in zwei Wochen in Halle. «Wir müssen bereits den ersten Versuchen der Bundesregierung widersprechen, sich aus der gemeinsamen Verantwortung für die Reform der Sicherungsverwahrung zu verabschieden».

 

Von der Aue wies Äußerungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurück, wonach jetzt vor allem die Länder in der Pflicht seien. Das Bundesverfassungsgericht habe sehr deutlich von einer gemeinsamen Pflicht von Bund und Ländern gesprochen, die Sicherungsverwahrung zu reformieren.

Die Justizsenatorin rechnet damit, dass erhebliche Kosten auf die Länder zukommen, weil sich die Sicherungsverwahrung künftig deutlich von der Strafhaft unterscheiden und auf Therapie ausgerichtet sein muss. Es seien umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich und die intensive Therapie und Betreuung von Sicherungsverwahrten erfordere wesentlich mehr Personal als bisher. Genaue Zahlen für Berlin könne sie aber in der Kürze der Zeit noch nicht nennen.

Nach Ansicht der oppositionellen CDU steht Berlin nun vor der größten justizpolitischen Herausforderung seit der Wiedervereinigung. Die CDU-Rechtspolitiker Andreas Gram und Sven Rissmann forderten die Justizsenatorin auf, Abgeordnetenhaus und Öffentlichkeit unverzüglich darüber zu informieren, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen will. Die Senatorin müsse auch darlegen, welche Kosten auf Berlin zukommen.

Indes warf die Gewerkschaft Verdi dem Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor, sich über den Personalbedarf für die Betreuung von Sicherungsverwahrten hinwegzusetzen und sämtliche Stellenanmeldungen der Justizverwaltung gestrichen zu haben. Mit dem «Sparwahnsinn» in der Berliner Justiz müsse Schluss sein, forderte Ruth Blana aus der der Verdi-Fachkommission für Justiz/Justizvollzug.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Gewalttätern für verfassungswidrig erklärt und eine umfassende Reform verlangt. Dafür haben die Gesetzgeber nun zwei Jahre Zeit. Bis dahin ist dem Urteil zufolge eine weitere Sicherungsverwahrung nur zulässig, wenn «die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht.» Dies muss im Einzelfall überprüft werden. In Berlin sitzen laut Justizverwaltung noch 41 Männer in Sicherungsverwahrung, 39 von ihnen in Tegel und zwei im Maßregelvollzug.

Verdi hielt Nußbaum vor, Stellen, die schon mit Blick auf die zu erwartende Entscheidung aus Karlsruhe für die Behandlung und Betreuung von Sicherungsverwahrten beantragt wurden, nicht für die Haushaltsplanungen 2012/13 zu berücksichtigen. Die Justizverwaltung habe elf Stellen für die Sozialen Dienste zur elektronischen Überwachung (elektronische Fußfessel) und 20 Stellen für die Haftanstalt Tegel zur Betreuung Sicherungsverwahrter in einem therapiegerechten Gebäude angemeldet. Doch Nußbaum habe alles gestrichen.

Verdi hielt dem Senat vor, Sicherheitsrisiken im Strafvollzug billigend in Kauf zu nehmen. Die Gewerkschaft verwies darauf , dass vom nächsten Jahr an eine Pensionierungswelle auf die Berliner Justiz zurolle. Bis 2017 würden allein 300 Vollzugsbeamte in den Ruhestand gehen. Dennoch sollen nach dem Wunsch Nußbaums ab 2013 weitere 400 Stellen in der Justiz eingespart werden, heißt es bei Verdi.

«Die Sicherheit der Bevölkerung muss zu jeder Zeit gewährleistet sein», forderten Gram und Rissmann. Die Justizsenatorin müsse dafür sorgen, dass aus der Entlassung von Sicherungsverwahrten keine Gefahr erwächst.

 
Tuesday, den 10.May 2011

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