Besserer Mieterschutz

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Auf Druck der Berliner Linken hat sich die rot-rote Koalition auf Änderungen für einen besseren Mieterschutz in Sozialwohnungen geeinigt. So sollen steigende Mieten gerade für einkommensschwache Mieter abgefedert werden, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linke-Fraktion, Uwe Doering, am Mittwoch mit. Danach wird es künftig für diesen Mieterkreis Härtefallregelungen, Kappungsgrenzen bei einem Eigentümerwechsel und längere Kündigungsschutzfristen geben. Am Nachmittag beschloss der Bauausschuss mit den Stimmen von SPD und Linken den geänderten Entwurf des Wohnraumgesetzes, der Ende Juni noch im Plenum des Abgeordnetenhauses verabschiedet werden soll.

 

Den Entwurf von Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) hatte Doering bei der ersten Lesung im Abgeordnetenhaus Mitte Mai noch als unzureichend kritisiert. Die steigenden Mieten in Berlin sind zu einem wichtigen Wahlkampfthema geworden. 2003 hatten SPD und Linke den Ausstieg aus der Förderung im sozialen Wohnungsbau beschlossen.

Danach haben Eigentümer vielfach kräftig die bisherigen Sozialmieten auf das Niveau der beim Bau der Häuser angefallenen Kostenmieten erhöht. So wurden Mieten von teilweise 13 bis 15 Euro pro Quadratmeter verlangt. Ergebnis: 40 Prozent aller Sozialmieten sind heute teurer als die in privat finanzierten Wohnungen und liegen teilweise gering über dem Mietspiegel.

Die wichtigste Neuregelung sei eine gesetzlich festgeschriebene Kappungsgrenze bei einem Eigentümerwechsel für die rund 28 000 Sozialwohnungen, die aus der staatlichen Förderung durch den Stopp herausgefallen sind, betonte Doering. «Wenn die Miete bei einem Eigentümerwechsel über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, wird sie auf die Höhe des aktuellen Mietspiegels gekappt», so der Linke-Politiker. Extreme Steigerungen würden so verhindert.

Die Kündigungsschutzfristen für die Mieter in allen rund 160 000 Sozialwohnungen werden ausgedehnt, wenn ein Vermieter die Mieten in vier Jahren über 15 Prozent erhöhen will. Die Mieter erhalten nun eine Einspruchsfrist von 3 Monaten (bisher 2 Wochen) und anschließend noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten (bisher 2 Monate).

Führen Mieterhöhungen zu unzumutbaren Härten, sollen Mieter mit niedrigen Einkommen - orientiert am Mittelwert des aktuellen Mietspiegels - einen Mietausgleich und Umzugshilfen erhalten.

Die Grünen kritisierten, die Änderungen schützten Mieter mit geringen Einkommen nicht genügend. «Der Senat muss eine Verordnung erlassen, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig macht», forderte ihr baupolitischer Sprecher Andreas Otto. Eine entsprechende Verordnung könne der Senat auf Basis des Baugesetzbuches für fünf Jahre erlassen. Zudem müsse der Senat Sozialwohnungen aus insolventen Beständen in bestimmten Stadtlagen ankaufen.

Der Verband der Wohnungsunternehmen mahnte praktikable und realistische Verwaltungsvorschriften an. Der «Einstieg in den Ausstieg vom teuren Sozialwohnungsbau» werde sonst nicht gelingen.

 
Thursday, den 23.June 2011

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