Posten des Polizeipräsidenten offen

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Das Rennen um die Stelle des Polizeipräsidenten in Berlin ist wieder offen. Das Verwaltungsgericht stoppte am Dienstag mit einer Eilentscheidung die vom Senat beschlossene Neubesetzung. Damit musste Innensenator Ehrhart Körting (SPD) eine Schlappe einstecken. Er hatte Ende Juni im Senat gegen den Koalitionspartner Linke den umstrittenen früheren Chef der Bundespolizei-Ost, Udo Hansen, durchgesetzt. Die Stelle darf nun laut Gericht vorerst nicht mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden. Es müsse ein neues Auswahlverfahren gestartet werden. Damit dürfte die Hauptstadt vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September keinen neuen Polizeichef mehr bekommen. Eine Sprecherin von Körting zeigte sich von der Entscheidung überrascht und sagte: «Wir lassen jetzt überprüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen.» Möglich ist eine Beschwerde in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht.

 

Die Fraktionschefs von Linke und CDU, Udo Wolf und Frank Henkel, forderten ein neues Auswahlverfahren mit neuen Bewerbern. «Das bedeutet, dass vor der Wahl am 18. September keine Ernennung eines Polizeipräsidenten stattfinden kann», sagte Wolf. Die Bewerberdecke in dem gerade abgeschlossenen Verfahren sei «sehr dünn» gewesen, kritisierte Wolf. Nach Ansicht der Linken hätte sich der Senat viel mehr Zeit lassen sollen mit der Suche und der Auswahl.
Henkel begrüßte das Gerichtsurteil als «ein wichtiges Zeichen für Transparenz». Zugleich kritisierte der CDU-Politiker den Innensenator. «Körting wollte mit aller Macht mit dem Kopf durch die Wand und hat dafür die Quittung bekommen.» Körting habe es in Kauf genommen, dass die wichtigste Leitungsfunktion bei der Polizei beschädigt wird. «Nun ist er selbst beschädigt», so Henkel.
Der unterlegene Bewerber um das Polizeipräsidenten-Amt, Klaus Keese, war zuvor mit einer ersten Beschwerde in zwei Instanzen gescheitert. Dabei hatte er verlangt, über den Senatsbeschluss gesondert informiert zu werden.
Mit seiner zweiten Beschwerde war Keese aber erst einmal erfolgreich. Er hatte die Besetzung des Spitzenpostens als fehlerhaft gerügt. Monatelang war nach einem Nachfolger des langjährigen Polizeichefs Dieter Glietsch gesucht worden. Körting hatte das unter anderem damit begründet, dass das Verfahren rechtssicher und nicht anfechtbar sein solle.
Das Verwaltungsgericht kam zu der Einschätzung, Keese sei in seinem Recht auf eine fehlerfreie Entscheidung verletzt worden. Die Behörde habe die Vorgaben zur sogenannten Bestenauslese in dem Fall nicht eingehalten. Der Leiter der Polizeidirektion 1 war von der Innenverwaltung per Schreiben über seine Ablehnung informiert worden, ein Auswahlgespräch soll es nicht gegeben haben.
Hansen ist als neuer Polizeipräsident noch nicht ernannt. Der Senat hatte dies nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen geplant. Die Linke lehnt Hansen als zu wenig liberal ab. Derzeit leitet Vize-Präsidentin Margarete Koppers die Berliner Polizei.
Da es sich bei der Präsidentenstelle um eine Führungsaufgabe handele, hätte ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt werden müssen, so das Gericht. Neben dienstlichen Beurteilungen seien dafür spezielle Elemente wie etwa ein strukturiertes Auswahlgespräch gesetzlich vorgeschrieben. Das habe aber gefehlt. Zudem hätte eine fachkundige Person außerhalb der auswählenden Dienststelle hinzugezogen werden müssen. Das Gericht sprach von einem erheblichen Rechtsfehler.

 
Wednesday, den 13.July 2011

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