Urteil zugunsten Altenpflegerin

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Mit seinem Urteil zugunsten einer Berliner Altenpflegerin hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Zivilcourage gewürdigt. Das Recht auf Meinungsfreiheit dürfe nicht "am Werkstor oder der Bürotür enden", erklärte die DGB-Vorsitzende im Bezirk Berlin-Brandenburg, Doro Zinke. Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes 2005 fristlos gekündigt worden, nachdem sie Strafanzeige wegen Betruges gegen Vivantes erstattet hatte.

 
 
Thursday, den 21.July 2011

 
 

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