Werbung
Partner
Ausstatter
Partnerseiten
Was tun nach einem Einbruch?
Der Schock sitzt tief, wenn man einen Einbruch im eigenen Heim registrieren muss. In den meisten Fällen beunruhigt nicht nur der materielle Schaden, sondern auch das bedrückende Gefühl zu wissen, dass ein Fremder in die Privatsphäre eingedrungen ist. Laut „Focus Online“ stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent auf 123 000. Täter nutzen insbesondere die Dämmerung sowie Urlaubssaison und Feiertage. Die wichtigsten Schritte nach Feststellung eines Einbruchs ins eigene Heim sind im Folgenden zusammengefasst:
In jedem Fall sollte zunächst Ruhe bewahrt und die Polizei verständigt werden. Bei Unsicherheit, ob der Einbrecher sich noch im Haus befindet, ist es ratsam, auf die Polizei zu warten, bevor man das Haus betritt. Frühestens nachdem die Polizei die Spuren gesichert hat, darf mit dem Aufräumen begonnen werden. Der Notdienst kann dringende Reparaturen vornehmen. Für weitere Arbeiten wird empfohlen, sich später von verschiedenen Firmen beraten zu lassen. Neben der Polizei benötigt auch die Versicherung vom Betroffenen eine Stehlgutliste, auf der alle gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände aufgeführt sind. Anschaffungsjahr und-preis sollten ebenfalls auf der Liste erwähnt werden. Der Versicherungsnehmer ist in der Pflicht, Maßnahmen wie Sperrung von Kreditkarten sofort vorzunehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dafür ist empfehlenswert, die Nummern (nicht Geheimnummern!) von Kreditkarten u. ä. vorsorglich schon vor einem Einbruch zu notieren. Vor Aufräumarbeiten sollte die Versicherung gefragt werden, ob ihr Fotos vom Tatort genügen. Die Stehlgutliste kann auch nachträglich ergänzt werden, sollten Wertgegenstände vergessen worden sein. Polizei und Versicherung müssen darüber sofort informiert werden. Gleiches gilt, wenn als gestohlen geglaubte Gegenstände wiedergefunden werden.









