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Im Fall der mutmaßlichen Terroristen
Nach der Festnahme zweier mutmaßlicher Terroristen durch die Berliner Polizei steht am Freitag die Entscheidung bevor, ob die beiden Männer arabischer Herkunft in Haft kommen oder freigelassen werden müssen. Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft, müsse ihnen ein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden, geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa hervor.
Rein rechtlich gilt: nur bis zum Ablauf des Tages nach der Festnahme dürfen die Männer ohne Haftbefehl festgehalten werden. Dann müssten sie laut Staatsanwaltschaft „entweder vorgeführt oder freigelassen“ werden, schreibt dpa. Die Festgenommenen – ein 24-jähriger Deutscher libanesischer Abstammung und Medizin-Student in Berlin sowie sein 28 Jahre alter Komplize, der aus dem Gazastreifen stammt – gehören nach bisherigen Erkenntnissen vermutlich keiner internationalen Terrorgruppe an.
Gegen die zwei Verdächtigen wird auf Grundlage des 2009 neu geschaffenen Paragrafen 89 a des Strafgesetzbuches ermittelt. Danach ist auch die Vorbereitung eines Terroranschlages strafbar. Die beiden mutmaßlichen Terroristen wurden am Donnerstag festgenommen. Ihnen wird der Plan zum Bau einer Bombe aus Chemikalien vorgeworfen. Es wird angenommen, dass sie einen Sprengsatz aus Kältepackungen und einer Säure herstellen wollten. Unklar blieb zunächst, was genau die Männer planten und gegen wen sich ein möglicher Anschlag richten sollte.
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