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Die Debatte um die Sicherungsverwahrung
Die Debatte darüber, wo und wie Sicherungsverwahrte künftig untergebracht werden sollen, hält an. Auf der Sonderkonferenz der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern in Magdeburg legte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun ein Konzept für eine Neuregelung vor. Sie möchte die nach der Haft angeordnete Sicherungsverwahrung abschaffen. Dies stößt bei den Länderministern auf Kritik.
Gefährliche Sexual- und Gewalttäter laufen in Deutschland frei herum. Mit der Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor solchen Tätern geschützt werden, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 hatte die nach der Haft angeordnete Verwahrung jedoch für menschenrechtswidrig erklärt, da sich das nachträgliche Einsperren zu wenig von der Strafhaft unterscheide. Im Mai diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe daraufhin von Bund und Ländern eine Reform der Sicherungsverwahrung bis zum Frühjahr 2013 gefordert. Die Verwahrung muss sich in Zukunft klar vom Strafvollzug abheben und auch Therapieangebote beinhalten. Um die Unterbringung der Sicherungsverwahrten deutlich vom Strafvollzug zu trennen, müssen die Länder für sie besondere Gebäude oder Abteilungen instandsetzen. Indessen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein neues Konzept vorgelegt. Dieses sieht vor, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mehr angeordnet werden darf. Sicherungsverwahrung wäre dann nur noch möglich, wenn der Richter diese bereits im Strafurteil ausgesprochen oder sie zumindest als möglich angekündigt hat. Die Abschaffung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung ist in den Ländern allerdings heftig umstritten. Nun soll eine Arbeitsgruppe der Länder prüfen, ob sie auch nach der Haft wieder eingeführt werden kann. Da es um den Schutz der Bevölkerung geht, drängt die Zeit für die Reform.
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