Torben P. geht wieder zur Schule - Unruhe bei Eltern

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Seit Dienstag geht der 18-jährige U-Bahn-Schläger Torben P. wieder zur Schule. Er ist in der elften Klasse des katholischen Liebfrauen-Gymnasiums in Westend. Vor einer Woche war er vom Berliner Landgericht aufgrund versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

 

In einem Brief hatte das Erzbistum am Dienstag Eltern und Lehrer über die Beweggründe zur Aufnahme von Torben P. an der Liebfrauenschule aufgeklärt. Bereits im August war das Erzbistum von einer „staatlichen Stelle“ hinsichtlich der Bereitschaft, Torben P. an einer ihrer Schulen in Berlin zu unterrichten, befragt worden. Alle bis dahin unternommenen Versuche, Torben P. an anderen Schulen unterzubringen, seien missglückt. Wie Dezernatsleiter des Erzbistums Hans-Peter Richter äußerte, folge die Entscheidung, den 18-Jährigen am Liebfrauen-Gymnasium aufzunehmen "dem christlichen Menschenbild, jenen zu helfen, denen sonst niemand hilft". Dies geht aus einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ hervor. Weiter sagte Richter, die Aufnahme könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten offen damit umgingen. Mit dem Schüler und seiner Familie sei dies besprochen worden.

Bei den Eltern der anderen Schüler des Liebfrauen-Gymnasiums wächst indessen die Sorge um ihre Kinder. Nach Aussage eines Elternsprechers hätten viele Eltern Angst, der 18-Jährige könnte dem Leistungsdruck der Schule nicht gewachsen sein und deshalb Amok laufen. Der Schulrätin Terezija Lauff zufolge ist allerdings die „Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem erneuten Gewaltausbruch kommt, gering". Zu dieser Ansicht sei sie nach Prüfung der bisherigen Schulakte sowie der psychologischen Gutachten von Torben P. und nach Gesprächen mit dem 18-Jährigen gekommen, schreibt die „Berliner Morgenpost“ weiter.

Vor Gericht hatte die Verteidigung von Torben P. gegen dessen Urteil Revision beantragt. Der Schüler kann sich frei bewegen bis das Urteil rechtskräftig ist. Nach der möglichen Vollstreckung der Haftstrafe kann ein weiterer Schulbesuch ermöglicht werden.

 
Wednesday, den 28.September 2011

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