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Neues Hartz-IV-Urteil
Kategorie: Berlin, Nachrichten, Politik, Wirtschaft, tvberlinnachrichten
Rückerstattungen der Einkommensteuer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wurde die Verfassungsbeschwerde einer Frau nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frau hatte 2009 vom Finanzamt einen größeren Einkommensteuerbetrag für zurückliegende Jahre zurückbekommen. Deshalb wurde ihr für den laufenden Monat kein Arbeitslosengeld II ausgezahlt, außerdem sollte sie rund 430 Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen.
Wednesday, den 23.November 2011









