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Verfassungsgerichtshof soll Volksbegehren zu S-Bahn bewerten
Kategorie: Berlin, Nachrichten, Vermischtes, tvberlinnachrichten, Wirtschaft, Verkehr, tc-news
Der Berliner Senat lehnt das im Dezember beantragte Volksbegehren zur S-Bahn ab. Zugleich beschloss der rot-schwarze Senat am Dienstag, die Innenverwaltung solle vom Landes-Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit des Volksbegehrens überprüfen lassen. Der Senat teile zwar das Anliegen, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Verkehrs möglichst schnell wieder herzustellen, erklärte Verkehrssenator Michael Müller (SPD). Das Volksbegehren sei aber ein ungeeigneter Ansatz dazu. Viele darin geforderte Maßnahmen seien mit Blick auf den laufenden S-Bahn-Vertrag „kurzfristig nicht umsetzbar“. Andere seien zu schematisch, um zeitnah Verbesserungen zu schaffen, so der Senator. Auch sei die geforderte Aufstockung der Wagen-Zahl in der vorgegebenen Zeit nicht zu erfüllen. Die Initiatoren wollen eine Privatisierung der S-Bahn verhindern, wenn der Verkehrsvertrag 2017 mit der Deutschen Bahn ausläuft. Zudem fordern sie unter anderem eine deutliche Aufstockung der Zahl der Züge, wieder Aufsichtspersonal auf jedem S-Bahnhof und zehn Stunden lang geöffnete Schalter auf jedem Umsteigebahnhof innerhalb des Stadtgebiets. Ferner verlangen sie eine Offenlegung der jeweils gültigen Verkehrsverträge. Im Oktober 2009 war der damalige rot-rote Senat schon einmal vor dem Landesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung gescheitert, das damalige Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge für unzulässig zu erklären.
Wednesday, den 08.February 2012
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